Das Team von Onlineversammlung.de begleitet Sie von Planung über Durchführung bis hin zur gesetzeskonformen Dokumentation.
Entsprechend Artikel 2 des am 27. März 2020 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist es vorübergehend zulässig, Hauptversammlungen ganz ohne physische Präsenz virtuell durchzuführen. Diese Ausnahmeregelung ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.