So bleiben Sie  beschlussfähig

Wir gestalten Hauptversammlungen online!


Das Team von Onlineversammlung.de begleitet Sie von Planung über Durchführung bis hin zur gesetzeskonformen Dokumentation.

Entsprechend Artikel 2 des am 27. März 2020 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist es vorübergehend zulässig, Hauptversammlungen ganz ohne physische Präsenz virtuell durchzuführen. Diese Ausnahmeregelung ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Georgis Tesfamariam,
Gründer 


„Wir sehen die Corona-Krise als Herausforderung und die Chance neue Wege zu gehen.“

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